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Bürgerinitiative gegen die Putenzucht: Die entscheidende Phase beginnt jetzt!

Die öffentlichen, parlamentarischen Beratungen zum Bauantrag der Putenzuchtanlage gehen in Hungen in die entscheidende Runde. Davon gehen die Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die Putenzucht im Riesengrabenweg in Hungen nunmehr aus, nachdem sich der Ortsbeirat Hungen in einer Sitzung am 3.7.2006 im Gastraum 2 der Stadthalle Hungen um 20 Uhr erneut mit dem Thema beschäftigen wird. Die neue Vorsitzende des Ortsbeirats Hungen Irene Krull hat in der Tagesordnung zu diesem Thema eine „Beratung und Stellungnahme zum Bauantrag“ angekündigt.

(pm) Nach der Entscheidung im Ortsbeirat Hungen wird sich der Magistrat der Stadt Hungen wieder mit dem Bauantrag beschäftigen. In den vergangenen Wochen hat die Bürgerinitiative gegen die Putenzucht weiterhin Unterschriften gesammelt. Zwischenzeitlich liegen neben den bereits Bürgermeister Klaus Peter Weber überreichten weit über 1000 Unterschriften wieder eine Vielzahl von neuen Unterschriften vor, die unmittelbar vor Beginn der Ortsbeiratssitzung an den Bürgermeister übergeben werden sollen. „Wir haben viel gearbeitet und sehen uns in unserer Ablehnung der Putenzuchtanlage bestätigt. Nach der Auswertung von Gerichtsurteilen, von Fachliteratur und Kommentaren, den Unterlagen der Bürgerinitiativen in Birklar und Muschenheim und einer Vielzahl von Veröffentlichungen sind wir jetzt in der Lage, auch auf bisher noch nicht genannte Aspekte hinzuweisen. Dazu haben auch Erkundigungen vor Ort in Bellersheim, Utphe und am Riesengrabenweg in Hungen beigetragen, die notwendigen waren, um die Angaben aus den öffentlichen Sitzungen des Ortsbeirates zu Beginn des Jahres einordnen und bewerten zu können.“

Auf einen solchen neuen Aspekt verweist die Bürgerintitiative gegen die Putenzucht: Die juristische Bewertungen der Massenproduktion von Geflügel bis hin zu strafrechtlichen Bewertungen der Erzeugung und Aufzucht von Mastgeflügel vor dem Hintergrund von §11b (Verbotene Züchtung) des Tierschutzgesetzes. Danach ist die Züchtung von Wirbeltieren untersagt, wenn durch die Zucht geförderte Merkmalsausprägungen mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Davon unabhängig zu beurteilen ist auch die Leidenszufügung gegenüber einem Tier. Ein typisches Wirtschaftsgeflügel und damit bevorzugtes Objekt gentechnischer Manipulationen sind Puten. Sie werden in Wegentwicklung vom wilden Truthahn auf schnelles Wachstum und hohes Endgewicht (21 kg statt 7 kg) insbesondere durch Überbetonung der Brustmuskulatur (23-28% des Lebendgewichts) gezüchtet. Die Folge dieser Selektion sind u.a. Skelettschäden und Entzündungen im Bereich des Brustbeines, weil das Knochenwachstum mit dem raschen Muskelwachstum nicht mithält und die Bewegungsfähigkeit durch die Haltungsbedingungen extrem eingeschränkt ist. Diese Schmerzen, Leiden und Schäden beruhen hier auf der erblich bedingten Umgestaltung von Körperteilen oder Organen. Solche Schmerzen sind auch erheblich im Sinne des Tierschutzgesetzes. Daraus ergeben sich für die Ordnungsbehörden und den Betreiber von Zucht- und Mastfarmen (Unternehmer) weitreichende Folgerungen. Diese Folgerungen werden zur Zeit auf Grundlage einer juristischen Bewertung eines hessischen Oberstaatsanwaltes aufgearbeitet.

Alle diese Ergebnisse werden zusammengestellt und sollen in den nächsten Wochen dem Magistrat der Stadt Hungen überreicht werden.

Für juristisch Interessierte: den zitierten Artikel von Herrn Jost-Dietrich Ort, Oberstaatsanwalt am Landgericht Hanau, finden Sie unter www.tierrechte.de (Recht und Gesetz/Juristen für Tierrechte).

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