Rechnen wir doch noch ein bisschen ...
Nehmen wir als Beispiel einmal einen 1-Personen Haushalt. Die sind übrigens auch in Hungen gar nicht so selten, wie man glauben könnte!
Bisherzahlte ein 1-Personen Haushalt 93,60 € jährlich für die Restmüll- und die Biotonne zusammen - bei 2-wöchentlicher Leerung.
Neu ist,
dass nun auch die Biotonne bezahlt werden muss.
Das bedeutet 78,00 € für die Restmülltonne (60 Liter, Leerung 4-wöchentlich)
plus 28,80 € für die Biotonne (120 Liter, Leerung 2-wöchentlich) macht 106,80 € im Jahr,
also Mehrkosten von 13,20 € im Jahr bzw. 1,10 € pro Monat. Klingt doch gar nicht so schlimm. Teurer wird doch schließlich alles. Aber schau'n wir erst mal weiter:
Unser Oma ihr klein Häuschen ...
Problematisch wird dies schon bei 1-Personen Haushalten auf einem Grundstück mit einem Einfamilienhaus. Hier wird auch weiterhin die 240-Liter Biotonne beibehalten werden müssen (die Menge der anfallenden Biomasse auf dem Grundstück ändert sich ja schließlich nicht), für die im Jahr jetzt 57,60 € fällig sind. 135,60 macht das dann zusammen, also 42,00 € mehr als bisher oder 3,50 € im Monat. Das aber bei der kleinsten Tonnengröße von 60 Litern für den Restmüll, die dann auch nur einmal im Monat abgeholt wird. Da sich aber die Größe der Wohneinheit wie auch die des Grundstücks nicht ändert, wird die kleinste Restmülltonne (bei Abholung einmal im Monat!) wohl kaum ausreichen. Ganz unberücksichtigt bei der Berechnung ist nämlich geblieben, dass ein nicht geringer Teil des Müllaufkommens nicht von der Personenzahl abhängig ist, sondern zwangsläufig in einer jeden Wohneinheit bzw. auf jedem Grundstück anfällt. Somit wird auch Oma bei ihrer kleinen Rente nochmal tiefer in die Tasche greifen müssen!
Was stinkt denn da zum Himmel ... ?
Bei all dem haben wir jetzt noch den Gesichtspunkt der Hygiene außen vor gelassen. Der nämlich verbietet an sich schon den längeren Abhol-Rhytmus von 4 Wochen beim Restmüll, zumal in den Sommermonaten. Eine eventuelle Geruchsbelästigung stellt dabei nur den harmloseren Teil der Medaille dar. Von gebrauchten Hygieneartikeln etwa kann nach vier Wochen in der Sonne sicher auch ein gesundheitliches Risiko ausgehen. Und es gibt Wohneinheiten, wo die Abfallbehälter mangels vorhandenem Grundstück zwangsläufig gar im Hausflur untergebracht sind!
Seien wir also hygienebewusst und rechnen wir nochmal neu (immer noch mit dem 1-Personen Haushalt): Bei 2-wöchentlicher Abholung auch der 60-Liter Restmülltonne (160,80 €) ergibt sich zusammen mit der 120-Liter Biotonne (28,80 €) ein Jahresbetrag von 189,60 € also 96,00 € mehr im Jahr bzw. 8,00 € mehr im Monat. Wohl gemerkt, hierbei hat dieser Haushalt immer noch nur ein viertel des Restmüllvolumens und die Hälfte des Biomüllvolumens zur Verfügung als bisher!
Um es nochmal deutlich zu wiederholen. Bisher hatte dieser 1-Personen Haushalt bei 14-tägiger Leerung jeweils eine 240-Liter Bio- und Restmülltonne vor der Tür stehen und dafür 7,80 €uro im Monat bezahlt. Nun wählt dieser Haushalt für sich die kleinstmögliche Variante mit einer 120-Liter Biotonne und einer 60-Liter Restmülltonne ebenfalls bei 14-tägiger Leerung. Und zahlt dafür 15,80 €uro im Monat. Es braucht nicht viel, um auszurechnen, dass die Kosten eines 1-Personen Haushalts für die Müllentsorgung damit um mehr als das Doppelte gestiegen sind!
Vom Umgang mit Kindern und alten Menschen in unserer Gesellschaft
Noch erstaunlicher und nicht in die Gesprächsrunde an diesem Abend eingeflossen ist die Tatsache, dass ein Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz ein Urteil gefällt hat, welches mal wieder die Kinderfeindlichkeit in unserem Land unter Beweis stellt. Die Entsorgung von Windeln von Kindern und Pflegebedürftigen verstoße gegen gebührenrechtliche Grundsätze, so das hohe Gericht. Unter sozialpolitischen Kriterien sei es zwar "wünschenswert, Familien mit Säuglingen und pflegebedürftigen Personen kostenlos zusätzliche Abfallbehältnisse zur Verfügung zu stellen, jedoch gebiete die Rechtsordnung eine solche Praxis unter gebührenrechtlichen Gesichtspunkten nicht" - sie verbietet es aber auch nicht ausdrücklich! Seien wir froh, dass wir in unserer Gemeinde eine Verwaltung haben, die diese soziale Verantwortung durch die kostenlose Bereitstellung von Windelsäcken bereit ist zu übernehmen!
Zitat: "Die Stadt Hungen hat beschlossen, quartalsweise für inkontinente Personen (Kleinkinder und pflegebedürftige Erwachsene) befristet für einen Zeitraum von jeweils zwei Jahren zur Entsorgung der gebrauchten Einmalwindeln pro Person und Monat einen Abfallsack auf Kosten der Stadt zur Verfügung zu stellen. Die Berechtigung ist durch Vorlage der Geburtsurkunde (Kopie) für nach dem 1. Dezember 2003 geborene Kinder - für pflegebedürftige Erwachsene durch Vorlage eines ärztlichen Attestes (Kopie) nachzuweisen. Bewohner gewerblicher Pflegeeinrichtungen bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Die Regelung gilt ab dem 1. Dezember 2005."
Ich versuche es mir vorzustellen - Ein Windelsack im Sommer.
Er steht neben der Mülltonne. Es ist Ende August und in wenigen Tagen kommt die Müllabfuhr, um ihn nach einem Monat abzuholen. Bis dahin müssen da jeden Tag noch drei bis vier Pampers rein. Es kostet schon auch ein bisschen Überwindung, wenn man ihn öffnet. Und dann muss man da immer noch gut nachstopfen, damit der Platz bis zur nächsten Abholung reicht.
Vielleicht kommt jemand damit ja sogar noch ins Guinnesbuch der Rekorde! (Schaffen Sie es, 90 gut gefüllte Windeln in einen 60 Liter Plastiksack zu stopfen, ohne dass was überquillt?)
Schade nur, dass unsere Bekannten schon länger nicht mehr zum Grillen bei uns waren - beim letzten Besuch haben die so die Nase gerümpft ...
Schwierig stellt sich auch die Situation für Bewohner von Mehrfamilienhäusern dar, die sich an vom Vermieter vorgegebene Entsorgungsvarianten halten müssen.
Meist teilen sich mehrere Wohneinheiten eine Tonne oder es werden Großcontainer bereitgestellt. Wem könnte es in seinem 1-Personen Haushalt da gelingen nachzuweisen, dass er mit der Mindestmenge von 7,5 Litern pro Woche ausreichend "entsorgt" ist und er daher auch nur einen Betrag von 39,00 € pro Jahr bereit ist zu zahlen? Hier eine für alle befriedigende Lösung zu finden dürfte wohl kaum gelingen und der Ärger zwischen Nachbarn oder mit dem Vermieter scheint vorprogrammiert.
Und was, wenn mal wieder renoviert werden muss?
Alte Tapetenreste gehören in den Restmüll und keinesfalls in die Blaue Tonne. Zusätzliche Kosten werden also entstehen durch den notwendigen Kauf von 60-Liter Abfalltüten zu 3,50 € das Stück.
Wie hoch lässt sich eigentlich Hausmüll verdichten?
So mancher spielt da wohl jetzt schon mit dem Gedanken, sich eine Hausmüllpresse anzuschaffen, um mit einer kleineren Tonnengröße doch noch Geld bei den Gebühren einsparen zu können. Aber Vorsicht! Wenn erst einmal jeder Haushalt eine solche Presse besitzt, wird der Landkreis sich Gedanken über eine erneute Umstellung des Systems machen müssen, zahlt er doch für die Entsorgung unserer Hinterlassenschaften nach Gewicht und nicht nach Volumen!
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