Hunde wurden als Zugtiere benutzt
Bereits im 19. Jahrhundert gab es aber auch schon soetwas wie 'Tierschutz': Mehr als 50 Kilo sollte die Last nicht betragen.
Dazu waren um 1880 in Hessen-Darmstadt die verschiedensten Erlasse erfolgt, die den Umgang mit diesen Zughunden umfangreich regelten. War es ein Stück frühen Tierschutzes? Beim Durchlesen der Verordnungen erhält man schon diesen Eindruck. Da wird das Ziehen eines Wagens von einer besonderen Erlaubnis abhängig gemacht, da musste der Kreis-Veterinärarzt eingeschaltet werden, es musste u.a. bescheinigt werden, dass der Hund von seinem Körperbau in der Lage ist 50 kg Zuglast zu befördern. Wir hören aber auch, dass dem Hund ein Maulkorb anzulegen ist, wenn er innerhalb von Ortschaften ohne den Hundeführer warten musste.Dieser Beitrag bildet einen Schwerpunkt in dem neuen Villingener Heftes, das der dortige Heimatkundliche Arbeitskreis dieser Tage vorgelegt hat. Da hören wir aus dem Jahr 1751 von einem Memorial der Stadt und Grafschaft Hungen zur Abhaltung von Vieh-, Kram- und Wollmärkten in Hungen. Aber auch von Sicherheitsgarden und Polizeidienern in Villingen.
Außerdem sind wieder einige Gerichtsverhandlungen des Obergerichtes Villingen im Wortlaut wiedergegeben, dieses mal aus dem Gerichtsbuch ab 1710. Hier begegnen uns einige kuriose Geschichten, wie sie heute unvorstellbar sind, andere dagegen lassen uns erkennen, dass sich in der Streitkultur nicht viel geändert hat. So lesen wir von Holzdiebstahl, Waldfrevel, Flurschäden, Verletzung des gräflichen Branntweinmonopols, von hungrigen Ochsen die Schaden machten, von Wasserschäden an einer Scheune die der Nachbar verursacht hatte und von den Eiern einer Wildente die einer Glucke untergelegt, wie sie ausgebrütet und die Küken dann verkauft wurden. Aber auch vom unerlaubten Export von Eisensteinen aus Villingen und noch vieles andere mehr.
Weitere Themen sind die Pest nach der Wetterfelder Chronik, Baudenkmäler in Villingen aus der Vor- und Frühgeschichte und Märchen, Sagen und Aberglaube in unserer Heimat. Da hören wir von der Verlobung mit einem Werwolf, vom Wildfrauenborn bei Einartshausen und von der Lauster-Else von Stornfels. Einige Fotos aus Villingen runden das neue Heft ab. Es hat wie die rund 36 Vorgänger wieder rund 80 Seiten. Verfasser sind Ulrich Kammer aus Laubach - er hat die Gerichtsverfahren dargestellt - und Heinz P. Probst aus Grünberg-Queckborn, der für die anderen Beiträge des Heftes verantwortlich zeichnet.
Das Heft kann in Villingen in den beiden Bankfilialen und in der Kirche erworben werden. Bestellungen sind auch über Telefon 06402 - 2378 (Otto Rühl zuzüglich Versandkosten) möglich.
KLEINANZEIGE
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