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„Mit Gunst und Erlaubnis nach Handwerksbrauch und Gewohnheit!“

Warum durfte in Villingen früher teilweise nicht „zünftig gefeiert“ werden? Das erfahren die Leserinnen und Leser in dem neuesten Villingener Heft, das der dortige Heimatkundliche Arbeitskreis dieser Tage vorgelegt hat.

Auch sonst dreht sich in diesem neuen Heft alles um die Zünfte, das Handwerk und das Gewerbe in den früheren Tagen im Obergericht Villingen. So um die Solmser Zunftordnung von 1705, die kirchlichen Schutzpatrone, die Zunftfeiertage und die Prozessionen an diesen Tagen.

Es begegnen uns wandernde Handwerker in zünftiger Kleidung, wir erfahren auch wie diese einzelnen Kleidungsstücke genannt werden, oder wissen Sie was die „Ehrbarkeit oder der Stenz“ ist? Wir hören wie sich wandernde Handwerksgesellen bei dem neuen Meister „vorstellten“ etwa so: „Mit Gunst und Erlaubnis ist der löbliche Hauszimmermeister zu sprechen (...)“ und vieles mehr.

Wussten Sie warum die Handwerker aus Nieder-Bessingen früher jedes Jahr an „Lichtmess“ (am 2. Februar) nach Villingen kamen und, wurde da wenigstens zünftig gefeiert? Die Zunftzeichen, in Stein gehauen, am Kirchturm in Nieder-Bessingen werden in Fotos vorgestellt, genauso wie die alten Zunftzeichen aus dem Foyer des Grünberger Rathaus und andere. Zunftkrüge aus verschiedenen Museen runden den Bilderteil dieses Heftes ab.

Vom Brauchtum hören wir in dem neuen Heft: neben der „Morgensprache“ und „vom zünftigen feiern“ noch von „Blauen Montagen“, warum einem „das Handwerk gelegt“ wurde oder wer etwa „über die Schnur gehauen“ hatte. Neben einigem Original-Schriftverkehr wie Bewerbungen zur Aufnahme in die Zünfte, Entbindung von der Pflicht zur 3-jährigen Wanderschaft werden Beschwerden der Laubacher Zünfte gegen die Villingener dargestellt.

Verfasser ist der Queckborner Heimatkundler H. P. Probst, das Heft hat wie die Vorgänger ca. 80 Seiten. Wenn Sie das neue Heft haben wollen, um in Zukunft „zünftig feiern“ zu können, fragen Sie doch nach: „Mit Gunst und Erlaubnis nach Handwerksbrauch und Gewohnheit!“

Zu erhalten ist das neue Villingener Heft in den beiden Bankfilialen und in der Kirche in Villingen für einen Unkostenbeitrag von € 2,50. Es kann auch per Post bezogen werden: Bestellungen bei Otto Rühl über Telefon 06402 - 23 78 (zuzüglich Versandkosten).

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