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Hungen führt Gebührensplitting beim Abwasser ein

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat am 28. Februar 2008 den Grundsatzbeschluss gefasst, zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühren einzuführen. Die Umsetzung wird durch das Fachunternehmen Kommunal-Consult Thomas Becker GmbH begleitet. Die Arbeiten befinden sich bereits in vollem Gange.

Die Stadt Hungen muss auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung die gesplittete Abwassergebühr einführen. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Bisher ist in vielen Städten in Hessen noch die Abrechnung der Gebühren nach dem so genannten Frischwassermaßstab üblich. Dabei wird unterstellt, dass die Menge des Abwassers, das der Gebührenzahler der öffentlichen Abwasserbeseitigung zuführt, etwa der Menge entspricht, die er an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen hat.

Aus dem Frischwasserverbrauch lassen sich jedoch im Regelfall keine direkten Rückschlüsse auf den tatsächlichen Anfall von Niederschlagswasser für das jeweilige Grundstück ableiten. Trotzdem werden beim einheitlichen Frischwassermaßstab auch die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nach der bezogenen Wassermenge verteilt. Die gesplittete Abwassergebühr sorgt hier für eine gerechtere Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt. Versiegelte Flächen sind dabei im Wesentlichen Dächer und befestigte Verkehrs- und Hofflächen.

Die Höhe der Kosten für den Betrieb der Abwasserbeseitigung, die über Gebühren verteilt werden, ändert sich durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren nicht. Nach dem Gesetz dürfen die Kommunen in der Abwasserbeseitigung durch Gebühreneinnahmen höchstens die ihnen entstehenden Kosten decken. Diese wurden einschließlich der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung bereits bisher nach dem Frischwassermaßstab komplett verteilt. Es ändert sich lediglich die Bemessungsgrundlage für die Gebührenerhebung, die nun zwischen Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung differenziert.

Um das Gebührensplitting einzuführen, ist die Ermittlung der versiegelten Flächen erforderlich. Diese Ermittlung erfolgt in Hungen auf der Basis von Luftbildaufnahmen, die durch eine Überfliegung des gesamten Stadtgebietes erzeugt wurden. Derzeit werden aus den Luftbildaufnahmen mit Hilfe von geographischen Informationssystemen die versiegelten Flächen je Grundstück ermittelt. Zur Absicherung der Ergebnisse sollen ab Ende Juni 2009 die erstellten Auswertungen an sämtliche Grundstückseigentümer zur Kontrolle verschickt werden.