Doppelt versendete Hunde- bzw. Gewerbesteuerbescheide
Einige Hungener Bürger und Gewerbebetriebe haben in den vergangenen Tagen gleich doppelt entweder einen Hunde- oder einen Gewerbesteuerbescheid erhalten.
Ein Fehler, der bei Hessens größtem IT-Dienstleister, der ekom21-KGRZ Hessen, entstanden ist, wie Hans Ulrich Theiss, Unternehmensbereichsleiter Finanz- und Rechnungswesen des Unternehmens einräumt. Die ekom21-KGRZ Hessen betreut knapp 300 Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen mit ihrem Finanzbuchhaltungssystem newsystem® kommunal.Der Fehler passierte bei der Änderung einer Systemeinstellung im Rahmen der Umstellung von kameraler auf die seit diesem Jahr gesetzlich vorgeschriebene doppische Buchungführung. „In dessen Folge wurde unbeabsichtigt ein erneuter Bescheiddruck bei 168 Gewerbesteuer- und 917 Hundesteuerkunden der Stadt Hungen angestoßen“, erläutert der Unternehmensverantwortliche den Hintergrund der Störung. Die Bescheide, so Theiss, seien allerdings inhaltlich identisch, kein Bürger oder Unternehmen brauche - im Falle diese eine Einzugsermächtigung erteilt hätten - eine fehlerhafte oder gar doppelte Abbuchung der angeforderten Steuern von ihren Konten befürchten.
Der Stadt Hungen entstehen durch die Doppelversendung keinerlei Kosten. Die zusätzlich entstandenen Porto- und Kuvertierungskosten trage selbstverständlich die ekom21, versichert Theiss, der sich bei den Hungener Bürgerinnen und Bürgern, den Gewerbebetrieben sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Hungen für die Unannehmlichkeiten entschuldigt.




