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Stadt Hungen hält weiterhin an Aldi Planung Gießener Straße fest

Der Einzelhandelsstandort Hungen muss nach dem Beschluss des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung Mittelhessen weiterhin auf die Nummer 1 im Lebensmitteldiscount verzichten. Klage gegen Beschluss der Regionalversammlung Mittelhessen in Vorbereitung.

(pm) Der Abweichungsantrag der Stadt Hungen vom Regionalplan Mittelhessen 2001 und die Ausweisung eines SO-Gebietes für den großflächigen Einzelhandel wurden vor kurzem abgelehnt. Gegen diese Entscheidung wird die Stadt Hungen in Absprache mit der Firma Aldi Klage beim Verwaltungsgericht in Gießen einlegen.

Nach dem getroffenen Beschluss des RP Gießen ist dies die einzige Möglichkeit, um gegen die Entscheidung vorzugehen. Sowohl dem Magistrat der Stadt Hungen als auch weiten Bevölkerungskreisen Hungens ist die ablehnende Haltung des RP unverständlich, zumal die Stadt Lich, als Teil des gemeinsamen Mittelzentrums Hungen-Lich, als auch die IHK keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Ansiedlung des Aldi Markts an der Gießener Straße geäußert haben. Auch der am geplanten Standort ansässige Rewe Kaufmann Nies unterstützt das Vorhaben, damit die Kaufkraft im Hungener Einzugsgebiet gebunden wird und nicht in die Nachbarzentren abwandert.

So verfügen derzeit bereits die Nachbarkommunen Lich, Laubach, Wölfersheim und Nidda über eine moderne Aldi-Filiale. Durch deren Ausstrahlung werden Kundenströme im Discountsektor aus dem Hungener Einzugsgebiet in die umliegenden Nachbarzentren geleitet. Selbst das vor einigen Jahren erstellte GMA Gutachten sieht noch einen Bedarf für einen weiteren Discountmarkt mit einer Größenordnung von ca. 1.000 m² Verkaufsfläche in Hungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Köhler Lebensmittelmarkt in der Untertorstraße zu diesem Zeitpunkt noch in Betrieb war und somit ebenfalls Verkaufsfläche im Lebensmittelbereich verloren ging. Eine Reaktivierung dieses Standortes ist trotz intensiver Bemühungen seit nunmehr über 3 Jahren ergebnislos verlaufen. Auch haben sich zwischenzeitlich die Standortanforderungen der Lebensmittelanbieter so verändert, dass eine Nachfolgenutzung als zukunftsorientierter Lebensmittelmarkt unter den gegebenen Umständen nicht mehr zu erwarten ist.

In der Begründung des RP wird aufgeführt, dass in der Untertorstraße 38 b in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rewe Markt im Bürgerpark die Errichtung eines Discountmarkts beabsichtigt sei. Diese Planung sei im Abweichungsantrag nicht erwähnt. Hierzu ist festzustellen, dass der Stadt Hungen als Eigentümerin der Fläche am Bürgerpark kein Lebensmittelanbieter bekannt ist, der ein nachweisliches Interesse an diesem Standort besitzt. Gespräche hatten ergeben, dass dieser Standort von den Betreibern nicht akzeptiert wird, so dass die Stadt Hungen beabsichtigt, an diesem Standort andere innenstadtrelevante Sortimente (z.B. Schuhe, Drogerieartikel, Textilien) in Ergänzung zum erweiterten Rewe Markt anzusiedeln. Ein zusätzlicher Discountmarkt an dieser Stelle ist daher kein Thema mehr.

Des weiteren führt der RP in seiner Begründung aus, dass das städtebauliche Sanierungsgebiet durch die Ansiedlung des Aldi Markts an der Gießener Straße gefährdet sei. Deshalb solle ein derartiges Objekt am Rande des Sanierungsgebietes angesiedelt werden. Hierzu ist anzumerken, dass der Stadt Hungen kein Sanierungsziel des Inhalts bekannt ist, die Altstadt oder deren nähere Randbereiche mit Lebensmittelverkaufsfläche zu besetzen. Ziel ist es hingegen diesen Bereich mit einer Lebensmittelversorgung aufrecht zu erhalten, um die Nahversorgung zu decken. Dies wird in großem Maße durch den erst jüngst erweiterten und modernisierten Rewe Markt im Bürgerpark gewährleistet, der gegenüber einem Discounter sogar ein Vollsortiment vorhält. Die Stadt Hungen ist damit eine der wenigen Kommunen im Landkreis, die über einen leistungsfähigen, innerstädtischen Vollsortimentsmarkt verfügt.

Die Stadt Hungen erhofft sich, dass sich das Verwaltungsgericht der städtischen Argumentation anschließt und der Beschluss der Regionalversammlung somit korrigiert wird und Hungen als gemeinsames Mittelzentrum nicht letzte „Aldi-Freie-Zone“ im Landkreis verbleibt.

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