Anja Jung zur ersten Hungener Schiedsfrau bestimmt
(Red.) Immer wieder einmal kommt es auch in unserer Gemeinde aus unterschiedlichsten Gründen zu Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen Bürgern, sei es unter Nachbarn oder unter anderen Personen, die nicht selten vor dem 'Kadi' enden.Damit der Gang vor Gericht nicht die einzige Möglichkeit darstellt, einen solchen Streit beizulegen und um die Gerichte im Falle kleiner Auseinandersetzungen zu entlasten, wurde schon vor geraumer Zeit in Hessen das Ehrenamt des Streitschlichters eingerichtet. Die BDS-Landesvereinigung Hessen ist Deutschlands älteste und erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung.
Auch in Hungen wird die Schiedsstelle durchschnittlich alle zwei Monate in Anspruch genommen - und das für die Betroffenen in der Regel äußerst erfolgreich und für die jeweiligen Parteien im Gegensatz zu einer Auseinandersetzung vor Gericht auch eher kostengünstig.
Doch nicht immer entscheidet man sich für den kürzesten Weg, sondern bemüht zunächst den eigenen Anwalt, der dann den Termin beim Schiedsgericht der Gemeinde in die Wege leitet.
Es geschieht schon einmal, so Bürgermeister Weber, dass die Kontrahenten zum Schlichtungstermin bereits mit ihrem jeweiligen Anwalt erscheinen. Dann müsse man erleben, dass diese sich an Stelle der Betroffenen miteinander auseinandersetzen. Zu diesem Zeitpunkt hat die Auseinandersetzung also nicht nur Nerven, sonder auch schon Geld gekostet.
Dass dieses Ehrenamt durchaus keine Tätigkeit ist, die von den Schiedsleuten auf die leichte Schulter genommen werden kann, ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass der Schiedsspruch Rechtsverbindlichkeit besitzt - und das für einen Zeitraum von 30 Jahren. So werden diese Gespräche denn auch in großer Verantwortlichkeit und Kenntnis der Rechtslage von dem jeweiligen Schlichter geführt. Frau Jung befindet sich derzeit vor dem Abschluss einer entsprechende Ausbildung, die sie auf die ihr bevorstehende schwierige Aufgabe vorbereitet.

Hungens Bürgermeister und Erster Schiedsmann Klaus Peter Weber und die zu seiner Stellvertreterin ernannte Schiedsfrau, Anja Jung.
Was ist eigentlich ein Schiedsmann / eine Schiedsfrau?
Eine Schiedsperson ist eine Inhaberin eines öffentlichen Ehrenamts, der die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten obliegt. In den Ländern Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie in den neuen Bundesländern ist der Schiedsmann / die Schiedsfrau die Vergleichsbehörde bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Der Sühneversuch beim Schiedsmann / bei der Schiedsfrau ist bei diesen Straftaten vorgeschrieben: die Privatklage ist erst zulässig, wenn der Kläger eine Bescheinigung darüber vorlegt, dass der Sühneversuch erfolglos geblieben ist. Im bürgerlichen Recht kann der Schiedsmann nach den Schiedsmannsordnungen der Länder bei vermögensrechtlichen Ansprüchen tätig werden; von dieser Möglichkeit wird jedoch nur selten Gebrauch gemacht.
Wie können Ihnen Schiedspersonen helfen?
Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein. Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Die Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück?
Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste und Zweige zu Ihnen herüber?
Sie müssen ständig das Laub des Nachbarn entfernen?
Auch da (und in vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten) kann Ihnen der Schiedsmann oder die Schiedsfrau weiterhelfen. Bei Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch
* schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit
* Sie sparen dadurch Zeit und Nerven
* kostengünstig
* und, da hierbei keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.
Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem.
Schiedspersonen sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig.
Jedoch: Schiedspersonen können schlichten, aber nicht richten. Es wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sein müssen. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen; für ca. 40,- Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten eventuell auch noch teilen.
(Quelle: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen)
KLEINANZEIGE
* 22-jährige Pädagogik-Studentin sucht Job als Babysitterin * Gerne auch kleinere und/oder mehrere Kinder. Gebe außerdem Nachhilfe in Deutsch und Englisch von der 1. bis zur 6. Klasse. Bei Interesse bitte melden per Telefon oder eMail.
Kontakt: Tel.: 06402-519266 E-Mail: Sunshine048@web.de




